Der gesamte Erbanteil wird an einen Dritten (Investor) verkauft. Der Erbe verlässt sofort die https://www.evernote.com/shard/s375/sh/f7b6efb1-de1b-7b32-a69b-ddb2a13cd996/caf36692b5d7fb1b4c81e80c6e5b7959 Erbengemeinschaft und der Käufer nimmt die Position des Erben in der Erbengemeinschaft ein. Letzteres stellt gerade bei unattraktiven Immobilien durchaus ein Problem dar. Es kann nur der gesamte Erbteil, nicht nur der Anteil an einer Immobilie Absatz finden und es muss ein Käufer gefunden werden. Ein Marktplatz für Erbanteile kann hier helfen. Meist werden nur Erbteile verkauft, wenn es Probleme in der Erbengemeinschaft gibt. Diese muss der Käufer nun lösen und die Kosten dafür tragen. Wir haben außerdem zum Zeitpunkt der Verkaufes dem Käufer bis jetzt nicht klar, welchen Erlös er aus dem Erbanteil erzielt kann (versteckte Verbindlichkeiten, geänderte Testamente, Verpfändungen…). Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufes augenscheinliche Wert der Erbanteiles. 20-30 % Abschlag sind hier an der tagesordnung. Zusätzlich fallen Notargebühren für die Übertragung des Erbanteils und der Grunderwerbssteuer von gesamt 10-15 % an. Der Abschlag liegt somit je nach Käufer, Wert und Lage der Immobilie bei 30-55%. Abgesehen von verlangen in der Mehrzahl Vermittler von Käufern eine Vermittlungsprovision von etwa 4 %. Bei ERB